Patente bedeuten Schutz. Mit einem zielgerichteten Ideenschutz kann die eigene Marktposition erheblich verbessert werden und Schutzrechte sind oft Türöffner für neue Möglichkeiten. Doch nur eine qualitativ hochwertige Patentanmeldung hält, was sie verspricht.
Die Qualität einer Patentanmeldung und des daraufhin hoffentlich erteilten Patents hängt maßgeblich von der Qualität der Beschreibung und Beanspruchung der Erfindung ab. Die Kosten für ein Patent hängen wiederum maßgeblich vom Umfang und Detaillierungsgrad der Erfindungsbeschreibung und -beanspruchung ab. Für eine qualitativ gute Ausarbeitung müssen Sie mit Kosten von mindestens 3500 € rechnen. Hinzu kommen noch die sich daraus ergebenden amtlichen Anmeldegebühren.
Abzuraten ist von sehr kurzen Erfindungsbeschreibungen, nur weil der Anmeldegegenstand technisch vermeintlich einfach zu sein scheint. Erfahrungsgemäß ist gerade bei solchen Erfindungen eine ausführliche Darstellung mit allen Vorteilen empfehlenswert, da solche Erfindungen vielfach, wenn sie einmal zu Papier gebracht wurden, als vermeintlich naheliegend betrachtet werden. Die Prüfer bei den Patentämtern neigen bei solchen Erfindungen, was menschlich ist, regelmäßig zu einer rückschauenden Betrachtungsweise, bei der Dinge für selbstverständlich genommen werden, die gerade nicht selbstverständlich sind. Nur mit guten Argumenten, die sich aus der Patentanmeldung ableiten lassen, können solche Widerstände überwunden werden.
Zusammengefasst meint Qualität vorliegend
- zum einen die Qualität, die es braucht, damit das Patenterteilungsverfahren erfolgreich bestritten werden kann
Denn das hierbei zu durchlaufende Prüfungsverfahren, ist erfahrungsgemäß immer für Überraschungen gut, selbst dann, wenn zuvor eine Stand-der-Technik-Recherche durchgeführt wurde. Deshlab bedarf es einer ausreichenden Beschreibung/ Offenbarung als quasi Manövriermasse zur erfolgreichen Abgrenzung im Prüfungsverfahren . Und zwar so, dass auch dabei die neu zu formulierenden Patentansprüche ein für Sie wertvolles Produkt abbilden und einen Gegenstand umfassen, der nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.
- zum anderen die Qualität, die erforderlich ist, damit das später erteilte Patent auch gut durchsetzungsfähig ist und/oder Gegenstand von Lizenzen sein kann.
Geringere Kosten fallen gegebenenfalls für sogenannte Notanmeldungen an, die z.B., weil eine Messe ansteht, kurzfristig eingereicht werden müssen. Allerdings sollte auf eine solche Notanmeldungen in der Regel eine Nachanmeldung folgen, in der die Erfindung nochmals ausführlicher und gründlicher dargestellt wird.
Lassen Sie sich fördern – WIPANO hilft
WIPANO ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und bedeutet „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.
Es ist derzeit eines der wertvollsten Förderungswerkzeuge für KMUs und bestimmter freier Berufe, wenn es um die finanzielle Unterstützung zur Patentierung von Innovationen geht. Es bleibt zu hoffen, dass diese Möglichkeit der unbürokratischen Förderung auch unter der derzeitigen Bundesregierung erhalten bleibt.
Mit einer Gesamtfördersumme von maximal 16.600 € und einer Förderquote von 50 % kann vielfach bereits ein richtig guter Basisschutz geschaffen werden.
WIPANO gliedert sich nach einzelnen Leistungspakete: LP1 bis LP5, die unterschiedlich bezuschusst werden.
Höhe der Zuwendungen
LP | Bezeichnung | Unternehmen (KMU) – (Maximale Zuwendungssummen) |
---|---|---|
LP 1 | Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit | 800 Euro |
LP 2 | Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit (u.a. Kosten-Nutzen-Analyse, Wirtschaftsrecherchen, Marktanalyse) | 800 Euro |
LP 3 | (Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung Pflicht bei Auslandsanmeldungen: Beratung zur Auslandsanmeldung | 1.000 Euro |
LP 4 | Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) | 10.000 Euro |
LP 5 | Aktivitäten zur Verwertung | 4.000 Euro |
Summe | 16.600 Euro |
Quelle: WIPANO
Beantragen können Sie die Fördermittel hier oder über die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts.
Zuständig für das Programm ist der:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470