Künstliche Intelligenz und Informatik sind Gut.

Erfindungen werden oft nur noch mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) gemacht. Nicht selten bewegen sich diese Entwicklungen im Grenzbereich des schutzfähigen. Umso wichtiger für Sie einen Patentanwalt für Informatik zur Seite haben, der an diese Grenzen gehen kann. Denn nur so sind Sie Ihrer Konkurrenz immer einen Schritt voraus.

Künstlicher Intelligenz und Informatik prägen bereits heute all unsere Lebens- und Technikbereiche. Dabei können Innovationen sowohl in einer spezifischen Ausprägung der künstlichen Intelligenz selbst als auch in Produkten, Verfahren oder in einer generierten Software liegen, die mit einer KI generiert wurden. Erleichtert einerseits KI oft Entwicklungen oder macht diese gar erst möglich, so verschwimmen mehr und mehr die rechtlichen Grenzen zwischen dem Leistungsanteil der KI an Erfindungen und jenem der beteiligten Entwickler. Hier bedarf es der sorgfältigen Analyse.

Ihr Patentanwalt für Informatik kann Ihnen nicht nur bei dieser Besonderheit im Bereich Informatik kompetent und zuverlässig den für Sie richtigen Weg weisen. Wir sehen uns Ihre Erfindung oder Idee im Detail an und beraten Sie zu Ihren Optionen. Anschließend begleiten wir Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Erteilung eines Patents.

Dabei vertreten wir Sie nicht nur vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Europäischen Patentamt (EPA), sondern können für Sie auf ein internationales Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen, so dass Sie auch außerhalb Europas einen qualitativ hochwertigen Schutz erhalten. Eine hohe Beratungsqualität und maßgeschneiderte Lösungsansätze sind dabei für uns selbstverständlich.

Unsere Leistungen zu Patenten, Marken und Designs als Patentanwalt für Informatik

Strategischer Schutz

Strategischer Schutz

Wir schauen voraus. So verschaffen wir Ihnen den Handlungs­spielraum, um Ihr geistiges Eigentum im In- und Ausland zu verteidigen.

Recherche

Recherche

Wir führen für Sie eine strategisch optimierte Recherche durch und helfen Ihnen die Ergebnisse richtig einzuordnen.

Verteidigung & Durchsetzung

Verteidigung & Durchsetzung

Sie sind kopiert worden?
Wir klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen ab und suchen den für Sie rechtlich optimalen Weg.

Strategische Beratung

Strategische Beratung

Sie haben eine Erfindung gemacht?
Wir zeigen Ihnen, welcher Ansatz wann und wo für Sie der richtige ist.

Schutzrechts­überwachung

Schutzrechts­überwachung

Wir überwachen den Markt, damit Sie schon heute wissen, was Ihre Konkurrenz morgen einführt.

Verwertung

Verwertung

Wir finden mit Ihnen die passende Verwertungs­strategie. Wir begleiten Sie vom Management Ihres Schutzrecht­portfolios bis zur Transaktion.

Patentschutz auch für Erfindungen aus der Informatik und künstlichen Intelligenz

Sie möchten Ihre Erfindung aus dem Bereich Informatik oder künstlicher Intelligenz (KI) zuverlässig vor dem Missbrauch Dritter schützen? Sie sind sich vielleicht noch nicht gänzlich sicher, ob überhaupt eine schutzfähige Erfindung vorliegt? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir prüfen Ihre Entwicklung, geben Ihnen Sicherheit und klären ab, in welchem Umfang eine Patentierung möglich und vor allem auch strategisch effektiv ist. Immer im Blick die nationalen und internationalen Belange Ihres Unternehmens. Schließlich gilt: Ein Patent kann über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens entscheiden. Darüber hinaus steigert es den Wert Ihres Unternehmens und stärkt Ihre Position bei der Zusammenarbeit mit Dritten.

Wir sorgen für einen nationalen oder internationalen Patentschutz , setzen Ihre Patentrechte durch und wehren Angriffe der Konkurrenz ab. Außerdem beraten wir Sie umfassend zu Verwertungsmöglichkeiten Ihrer Erfindung, etwa durch Lizenzierung oder Verkauf.

Ob an Stelle oder ergänzend zu einem Patent ein Gebrauchsmuster im Bereich Informatik und Software zweckmäßig ist, ist Teil unserer ausführlichen strategischen Beratung und Prüfung. Ein Gebrauchsmuster bietet vor allem den Vorteil, dass mit ihm ein schneller Schutz möglich ist, da das Gebrauchsmuster unkompliziert und ohne lange amtliche Prüfung nach wenigen Monaten eingetragen wird. Wir wägen Ihre Optionen ab und beraten Sie individuell zu möglichen Lösungswegen.

Markenschutz auch für Produkte und Dienstleistungen der Informatik

Ziel und Zweck von Schutzrechten ist es, den wirtschaftlich Erfolg eines Unternehmens abzusichern. Marken und Patente sind dabei zwei Seiten der gleiche Medaille. Denn innovative Produkte oder Dienstleistungen brauchen zum Erfolgt Sichtbarkeit im Markt. Starke Marken schaffen diese Sichtbarkeit, nicht zuletzt, wenn es um oft erklärungsbedürftige Produkte oder Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, Software und Künstliche Intelligenz (KI) geht.

Grundlage für eine starke Marken ist ein starker Schutz, denn nur dieser gewährt die rechtliche Monopolstellung, mit der die Investitionen in die Marke nachhaltig abgesichert werden können. Es gilt die Marke und die für die Marke beanspruchen Produkte oder Dienstleistung in optimaler Weise aufeinander abzustimmen und dabei z.B. auch Fragen danach zu beantworten, ob eine Bildmarke ausreicht oder besser eine Wortmarke registriert werden sollte und wie ggf. eine Internationalisierung des Markenschutzes am besten angegangen werden kann.

Im Vorfeld einer Markenregistrierung empfiehlt es sich, eine Recherche nach älteren Rechten, insbesondere Markenrechten durchzuführt. Die Recherche gibt Klarheit zu den Erfolgsaussichten und Risiken der Markenregistrierung im avisierten Umfang. Sorgfalt ist dabei geboten, denn es geht nicht nur um einen kurzfristigen Erfolg, sondern darum, dass Sie mit Ihrer Marke, Ihren Produkte/Dienstleistungen sowie mit Ihrem Unternehmen nachhaltig Erfolg haben.

Sobald Ihre Marke erfolgreich ins Markenregister eingetragen wurde, führen wir ein Marken- oder Firmennamen-Monitoring durch. Das heißt: Wir behalten für Sie die Konkurrenz im Blick und melden Ihnen frühzeitig, wenn neue Marken oder Firmennamen auftauchen, die in Ihre Marken- bzw. Monopolrechte eingreifen oder diese schwächen könnten. So können Sie mit uns rechtzeitig und zielgerichtet Maßnahmen, wie z.B. das Einlegen eines Widerspruchs, ausloten.

Es versteht sich, dass wir großen Wert auf eine ganzheitliche Beratung legen, wobei stets neben komplementäre Schutzmöglichkeiten auch Möglichkeiten zur Verwertung und Weiterentwicklung nicht aus den Augen verloren werden. So kann es im Einzelfall z.B. sinnvoll sein, ein Markenlogo zusätzlich über einen Designschutz abzusichern.

Designschutz komplementär gedacht – auch für die Informatik

Ob Schrift, Grafik oder Logo: Wenn Sie Ihr Design schützen lassen, ist es zuverlässig vor Nachahmung gefeit. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung eines Designschutzes und versorgen Sie dabei mit wertvollen strategischen Tipps, wobei Sie beachten sollten, dass die Eintragungsvoraussetzungen für ein Design nicht von dessen gestalterische Qualität abhängt und daher oft die Möglichkeiten für eine Designschutz vielfältiger sind als zumeist gedacht. Letzteres insbesondere, wenn es um einen komplementären bzw. ergänzenden Schutz geht.

Des Weiteren stellen wir sicher, dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Grundsätzlich gilt: Eine amtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit findet bei der Beantragung von Designschutz nicht statt, weder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), noch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Daher ist es besonders wichtig, vor Antragstellung sicherzustellen, dass exakt das geschützt wird, was Sie schützen möchten.

Wir bieten Ihnen attraktive und maßgeschneiderte Leistungspakete rund um den Designschutz – bei voller Kostentransparenz und Kostenkontrolle. Sollten hierzu Fragen aufkommen, nehmen wir uns gerne Zeit für eine Beratung.

Kontaktieren Sie uns!

Wir beraten Sie gerne

Peter Strauß

Dipl.-Phys. (Univ.), M.A., LL.M. Deutscher Patentanwalt • Europ. Patent Attorney
Peter Strauß Experte für Patentrecht, Markenrecht und Designschutz in Koblenz, Frankfurt, Wiesbaden, Bonn und Darmstadt
Wir beraten Sie gerne
Peter Strauß Experte für Patentrecht, Markenrecht und Designschutz in Koblenz, Frankfurt, Wiesbaden, Bonn und Darmstadt

Peter Strauß

Dipl.-Phys. (Univ.), M.A., LL.M. Deutscher Patentanwalt • Europ. Patent Attorney

Häufig gestellte Fragen zum Thema Patentanwalt für Informatik

Oder zu anderen Themen in unserem faq.

Welche Kenntnisse muss ein guter Patentanwalt für Informatik mitbringen?

Ein guter Patentanwalt für Informatik muss nicht nur über rechtliches Know-how verfügen, sondern auch Expertise auf allen relevanten technischen Gebieten mitbringen. Bei uns wird alles abgedeckt: die Bereiche Softwareentwicklung und Kommunikationssysteme ebenso wie computerimplementierte Erfindungen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Patentanmeldung durch einen Patentanwalt für Informatik?

Die Anmeldung eines Patents im Bereich Informatik ist, wie in anderen Fällen auch, davon abhängig, ob die zugrundeliegende Erfindung neu ist und sich für den Fachmann auf Grundlage des Standes der Technik nicht in naheliegenderweise ergibt. I Der Stand der Technik bildet dabei alles, was vor dem Anmeldezeitpunkt bereits öffentlich zugänglich war, dies schließt z.B. auch Veröffentlichungen auf Messen oder den vorherigen Gebrauch in der Öffentlichkeit ein. Ein besonderes Augenmerk bedarf es bei Software-Erfindungen darauf, ob die Software als technische Erfindung eingestuft werden kann. Ferner stellt sich bei KI-unterstützten Erfindungen, wie der Beitrag der KI an der Erfindung zu bewerten ist. Grundsätzlich gilt, dass eine Maschine keine Erfindereigenschaft haben kann. Am besten nehmen Sie frühzeitig den Kontakt zu Ihrem Patentanwalt für Informatik auf, um von Beginn an ein stabiles Fundament für eine rechtssichere Patentanmeldung zu schaffen.

Warum ist der persönliche Kontakt bei der Inanspruchnahme eines Patentanwalts für Informatik so wichtig?

Um Sie umfassend beraten zu können, müssen wir ein detailliertes Verständnis für Ihre Erfindung oder Idee entwickeln. Vor-Ort-Besuche sind dabei eine große Unterstützung und in vielen Fällen unerlässlich. Haben Sie Fragen an Ihren Patentanwalt für Informatik, sind Sie zudem in unserer Kanzlei jederzeit herzlich willkommen. Bei Bedarf nutzen wir natürlich auch die Möglichkeit einer Telefon- oder Videokonferenz - unsere langjährige Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass der persönliche Kontakt beim Thema Patent-, Marken- und Designschutz im Bereich Information einen wertvollen Vorsprung bieten kann.

Was hat es mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auf sich?

Bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis handelt es sich um eine Liste von Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Eintragung einer Marke erfolgt und für die Marke das ausschließliche Recht der Benutzung beansprucht.

Wie unterscheidet sich ein Patentanwalt für Informatik von einem normalen Rechtsanwalt?

Ein Patentanwalt für Informatik unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von einem klassischen Rechtsanwalt: Er bringt umfangreiche Expertise im Bereich der Naturwissenschaften und insbesondere zu den Themen Informationstechnologien und Softwareentwicklung mit. Die Branche ist sehr schnelllebig und ständig im Wandel begriffen. Was heute den Puls der Zeit widerspiegelt, kann morgen schon veraltet sein. Rechtsanwälten fehlen in der Regel der technisch-naturwissenschaftliche Hintergrund um Erfindungen korrekt beurteilen zu könne, Wir hingegen können sofort handeln - und Schnelligkeit ist bei einer Patentanmeldung nicht selten der Schlüssel zum Erfolg, vor allem im Bereich Informatik.

Bin ich verpflichtet, für die Patentanmeldung im Bereich Informatik einen Patentanwalt hinzuzuziehen?

Eine Patentanmeldung im Bereich Informatik ist auch in Eigenregie und ohne anwaltliche Unterstützung möglich - aber nicht empfehlenswert. Das Patentrecht ist sehr komplex und voller Fallstricke. Bereits kleine inhaltliche oder formelle Fehler können dazu führen, dass die Patentanmeldung scheitert. Dieses Risiko können Sie vermeiden, indem Sie bei der Auslotung, Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte Ihren Patentanwalt für Informatik mit ins Boot holen.

Warum ist die Recherche bei der Anmeldung einer Marke im Bereich Informatik so wichtig?

Sie möchten Ihre Marke vor der Konkurrenz schützen - und genau das möchten Ihre Wettbewerber auch. Vor der Beantragung einer Marke sollten daher, alle relevanten Markenregister auf entgegenstehende Marken überprüft werden. Geschieht das nicht, kann im schlimmsten Falle die Anmeldung zur Eintragung der Marke scheitern und ggf. auch deren Benutzung zu einer Markenverletzung führen.

Welche Unterlagen sind für eine erfolgreiche Patentanmeldung im Bereich Informatik erforderlich?

Neben einer ausführlichen Beschreibung Ihrer Erfindung benötigen Sie für eine Patentanmeldung auch Zeichnungen, Skizzen und Flussdiagramme. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab - wir beraten Sie gerne!

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