Gewähren Sie Ihren Ideen den Schutz, den sie verdienen
mit Ihrem Patentanwalt für Köln
Juristische Expertise ist für jeden Anwalt essenziell. Ein guter Patentanwalt bringt jedoch noch mehr mit – nämlich umfangreiches technisches Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um Erfindungen zu verstehen, korrekt einzuordnen und zu schützen. Ihr Patentanwalt für Köln verteidigt Ihre Ideen und Ihr geistiges Eigentum und bewahrt beides vor dem Zugriff der Konkurrenz. Dabei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die optimal auf Ihre Erfindungen und auf Ihre individuellen Erfordernisse zugeschnitten sind.
Unsere Leistungen als Patentanwalt für Köln
Strategischer Schutz
Strategischer Schutz
Wir schauen voraus. So verschaffen wir Ihnen den Handlungs­spielraum, um Ihr geistiges Eigentum im In- und Ausland zu verteidigen.
Recherche
Recherche
Wir führen für Sie eine strategisch optimierte Recherche durch und helfen Ihnen die Ergebnisse richtig einzuordnen.
Verteidigung & Durchsetzung
Verteidigung & Durchsetzung
Sie sind kopiert worden?
Wir klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen ab und suchen den für Sie rechtlich optimalen Weg.
Strategische Beratung
Strategische Beratung
Sie haben eine Erfindung gemacht?
Wir zeigen Ihnen, welcher Ansatz wann und wo für Sie der richtige ist.
Schutzrechts­überwachung
Schutzrechts­überwachung
Wir überwachen den Markt, damit Sie schon heute wissen, was Ihre Konkurrenz morgen einführt.
Verwertung
Verwertung
Wir finden mit Ihnen die passende Verwertungs­strategie. Wir begleiten Sie vom Management Ihres Schutzrecht­portfolios bis zur Transaktion.
Patentanmeldung
in Köln
Sie fragen sich, ob Sie Ihre Idee patentieren lassen sollen oder nicht? Die Antwort auf diese wichtige Frage kann Ihnen und Ihrem Unternehmen den Weg zum wirtschaftlichen Erfolg ebnen. Ihr Patentanwalt für Köln analysiert Ihre Ideen dahingehend, ob Sie patentierbar sind – denn dazu müssen sie laut Gesetz “technisch, “erfinderisch”, “gewerblich anwendbar” und natürlich “neu” sein. Ist die Patentierbarkeit gegeben, erarbeiten wir für Sie eine Patentanmeldung und entwickeln Strategien zum Schutz Ihres geistigen Eigentums – und das im In- und Ausland. Dabei verharren wir nicht im Hier und Jetzt, sondern werfen auch einen Blick in die Zukunft, um Ihre Ideen langfristig vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Markenschutz
in Köln
Auch beim Thema Markenschutz sollten Sie auf das Knowhow und die Erfahrung Ihres Patentanwalts für Köln vertrauen. Wir zeigen Ihnen transparent auf, welcher Markentyp (Wortmarke, Bildmarke) für Ihre Zwecke am besten geeignet ist und welche Anforderungen das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis erfüllen sollte. Natürlich betreiben wir auch eine aufwendige und sorgfältige Recherche in den entscheidenden Markenregistern und stellen uns schützend vor Ihre Marke, wenn Ihre Rechte von Dritten verletzt werden. Auf diese Weise tragen wir auf unsere Weise zum Erfolg Ihres Unternehmens bei.
Designschutz
in Köln
Durch den Designschutz sichern Sie Ihrem Unternehmen neue Entwicklungsmöglichkeiten. Was Sie dabei beachten sollten: Während bei der Anmeldung einer Marke oder eines Patents immer eine amtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit stattfindet, gibt es diese beim Designschutz nicht. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie genau definieren, was geschützt werden soll – und genau dabei unterstützen wir Sie. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihr Design lediglich in Deutschland oder innerhalb der gesamten EU vor Missbrauch schützen möchten, denn wir sind auch mit dem internationalen Designrecht bestens vertraut. Darüber hinaus profitieren Sie bei Ihrem Patentanwalt für Köln von attraktiven Leistungspaketen nach Maß bei voller Kostenkontrolle – inklusive strategischer Beratung, Amtsvertretung und Fristmanagement.
Gut bewertet
Lesen Sie was andere Kunden an uns wertschätzen und lassen Sie sich von unseren erfolgreich abgeschlossenen Projekten inspirieren.
Peter Strauß
Peter Strauß
Benötige ich unbedingt einen Patentanwalt für Köln, um eine Marke, ein Patent oder ein Design anzumelden?
Ein Patentanwalt ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben - allerdings ist die Materie so komplex, dass Sie auf professionelle Beratung und Unterstützung nicht verzichten sollten. Damit Ihre Ideen vollumfänglich und langfristig vor der Konkurrenz geschützt sind, sollten Sie stattdessen den Patentanwalt für Köln hinzuziehen, denn dieser ist mit dem Patent-, Marken- und Designrecht intensiv vertraut.
Design, Marke und Patent gleichzeitig anmelden: Geht das?
Es ist durchaus möglich, ein Design, eine Marke und ein Patent gleichzeitig anzumelden, sofern die rechtlichen Anforderungen jeweils erfüllt sind. In der Praxis ist die gleichzeitige Anmeldung eines Patents und Designs eher unüblich, während die Kombination aus Marke und Design häufiger vorkommt. Ein gutes Beispiel ist ein Logo, welches für die Marke steht und gleichzeitig als Design geschützt werden soll.
Welche Unterlagen benötigt der Patentanwalt für Köln für die Anmeldung einer Marke?
Bei der Anmeldung einer Marke ist wichtig zu wissen, dass spätere Änderungen nicht möglich sind. Umso wichtiger ist es daher, möglichst exakt zu sein - und zwar sowohl in Bezug auf die Darstellung des Markenzeichens als auch in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen, für die die Marke Anwendung finden soll. Ihr Patentanwalt für Köln kümmert sich um alle Details und stellt sicher, dass die Markenanmeldung uneingeschränkt Ihren Vorstellungen und Erfordernissen entspricht.
Eingetragenes Design: Was ist geschützt?
Wenn Sie ein geschütztes Design haben, ist immer dessen grafisch darstellbare Erscheinungsform gemeint - also beispielsweise eines handwerklichen oder industriellen Erzeugnisses oder auch nur eines Teils davon. Während es beim Patent vorrangig um die Funktionsweise und den Nutzen einer Erfindung geht, betrifft das Design nur das, was sichtbar ist. Designschutz können Sie daher für ein Auto oder eine Zahnbürste ebenso beantragen wie für eine Schrifttype oder ein Tapetenmuster.
Wie profitiere ich von einer Patentanmeldung?
Ohne Patentanmeldung riskieren Sie, dass die Konkurrenz Ihnen zuvorkommt und Sie leer ausgehen. Ihr Patentanwalt für Köln empfiehlt Ihnen daher, ein Patent anzumelden, bevor die Erfindung öffentlich gemacht wird. Erst dann, wenn die Patentanmeldung erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie sich bedenkenlos mündlich oder schriftlich zu Ihrer Erfindung äußern.
Welche Unterlagen sind für eine reibungslose Patentanmeldung erforderlich?
Damit die Anmeldung Ihres Patents möglichst reibungslos verläuft, investieren wir viel Zeit in eine detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung. Diese wird ergänzt durch Zeichnungen, Diagramme, Tabellen und gegebenenfalls durch chemische Formeln. Mindestens ebenso wichtig sind ausführliche Antworten auf folgende Fragen: Wie funktioniert die Erfindung? Welche Aufgaben erfüllt sie? Wo liegen die Vorteile gegenüber dem aktuellen Stand der Technik? Ihr Patentanwalt für Köln sorgt für vollständige und aussagekräftige Unterlagen, die Ihre Patentanmeldung von Beginn an auf ein stabiles Fundament stellen.
Was ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass mein Design Schutz erhält?
Nur dann, wenn das von Ihnen entwickelte Design neu ist und spezifische Eigenarten aufweist, besteht die Möglichkeit des Designschutzes. Ein Design ist dann neu, wenn der Öffentlichkeit vorher kein identisches Design zugänglich gewesen ist. Ein Beispiel: Sie haben das Design bereits vor der Beantragung des Designschutzes auf einer für die Branche relevanten Messe präsentiert. In diesem Fall kann das Design nicht mehr geschützt werden. Anders sieht es aus, wenn die Messe in der Branche unbekannt oder für diese nicht relevant ist - dann ist Designschutz unter Umständen noch möglich. Sie sehen: Es gibt viele rechtliche Feinheiten, weshalb Sie das Thema Design- und Markenschutz unbedingt in die Hände Ihres Patentanwalts für Köln legen sollten.
Wie lange ist ein eingetragener Designschutz gültig?
Ein eingetragener Designschutz hat eine Gültigkeit von maximal 25 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Anmeldetag. Allerdings gilt: Nach Ablauf von fünf Jahren ist eine sogenannte Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen. Geschieht das nicht, wird die Eintragung im Designregister automatisch gelöscht. Für ein nicht eingetragenes Design beträgt die Schutzdauer drei Jahre, und zwar ab dem Tag der Erstveröffentlichung.