Maschinen- und Fahrzeugbau sind Gut.
Erfindungen im klassischen Maschinen- oder Fahrzeugbau gibt sie es noch? Ja sehr wohl und in hervorragender Qualität. Allerdings werden diese mehr und mehr zusammengedacht mit softwaregestützten Prozessen und Lösungen, die natürlich auch Künstliche Intelligenz (KI) einschließen. Große Potentiale eröffnen sich, die den bestmöglichen Schutz verdienen. Fachkompetenz und Erfahrung sind dabei unerlässlich - beides finden Sie bei Ihrem Patentanwalt für Maschinenbau.
Maschinen- und Fahrzeugbau sind Eckpfeiler für industriellen Erfolg. Beide Bereiche sind innovativ und werden Innovationstreiber bleiben, die Hard- und Software vereinen, integriert und noch viel stärker. Um von Ihren zukünftigen Innovationen uneingeschränkt profitieren zu können, ist der enge Kontakt zu Ihrem Patentanwalt für Maschinenbau essentiell, denn es geht um den frühzeitigen und ausgewogenen Schutz Ihres innovativen Vorsprungs, damit sie ihrem Wettbewerb mehr als eine Nasenlänge vorausbleiben.
Unsere Leistungen als Patentanwalt im Bereich Maschinenbau
Strategischer Schutz
Strategischer Schutz
Wir schauen voraus. So verschaffen wir Ihnen den Handlungsspielraum, um Ihr geistiges Eigentum im In- und Ausland zu verteidigen.
Recherche
Recherche
Wir führen für Sie eine strategisch optimierte Recherche durch und helfen Ihnen die Ergebnisse richtig einzuordnen.
Verteidigung & Durchsetzung
Verteidigung & Durchsetzung
Sie sind kopiert worden?
Wir klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen ab und suchen den für Sie rechtlich optimalen Weg.
Strategische Beratung
Strategische Beratung
Sie haben eine Erfindung gemacht?
Wir zeigen Ihnen, welcher Ansatz wann und wo für Sie der richtige ist.
Schutzrechtsüberwachung
Schutzrechtsüberwachung
Wir überwachen den Markt, damit Sie schon heute wissen, was Ihre Konkurrenz morgen einführt.
Verwertung
Verwertung
Wir finden mit Ihnen die passende Verwertungsstrategie. Wir begleiten Sie vom Management Ihres Schutzrechtportfolios bis zur Transaktion.
Patent im Maschinen- und Fahrzeugbau
Erfahrung kombiniert mit Kenntnisse im Detail und in der Breite und natürlich die Bereitschaft Ihre Notwendigkeit zu unserer zu machen, wodurch sie mit uns neue und manchmal auch unkonventionelle Wege beschreiten werden. Denn nur wenn alle an einem Strang ziehen, können wir Ihr Unternehmen, Ihre Innovationen vor dem Zugriff Dritter schützen und sicherstellen, dass sie erfolgreich bleiben. Das für Sie erforderliche Querschnittswissen in Technik und Recht haben wir als Ihr Patentanwalt für Maschinenbau und Fahrzeugtechnik.
Gemeinsam klären wir, ob eine Innovation frei von Rechten Dritter ist und die Erfindung in Ihr strategisches Portfolio passt. Der Schutz erfolgt ausgewogen nach Aufwand und Nutzen. Ihre Ziele und Strategien immer im Blick, und zwar auch international, damit sie nicht nur im Inland Ihre Innovationsführerschaft erfolgreich verteidigen können.
Sie arbeiten mit Entwicklungsdienstleistern zusammen oder sind selbst ein solcher? Wir klären, welche Rechte Ihnen an Erfindungen oder anderem geistigen Eigentum zustehen und helfen ihnen, vertragliche Regelungen zu finden, die ihren Vorstellungen entsprechen.
Die eigene Innovationskraft zu stärken und abzusichern ist sicher ein wichtiger Erfolgsfaktor, Zusammenarbeit kann es aber auch sein. Kooperation in technischer oder auf schutzrechtlicher Ebene können neue Perspektiven und Möglichkeiten schaffen. Wir sind auch in diesen Transaktionen für Sie da, egal ob es z.B. um die Lizenzvergabe oder Lizenznahme von Schutzrechten geht.
Markenschutz im Maschinenbau
Auch im Maschinenbau kann Markenschutz für den wirtschaftlichen Erfolg von erheblicher Bedeutung sein, denn Erfolg hängt eben nicht nur von Technik, sondern auch von Marketing ab. Die richtige Marke/n können eine Schlüsselrolle einnehmen, denn der Weg vom mittelständischen Unternehmen oder Start-up zum internationalen Player zur internationalen Marke ist kürzer als zumeist gedacht. Es ist daher wichtig sich rechtzeitig mit den richtigen Marken zu positionieren.
Als ihr Patentanwalt für Maschinen- und Fahrzeugbau wissen wir, worauf es ankommt.
Es startet mit sorgfältiger Planung und Fragen wie: Welche Marke gibt mir den breitest möglich Schutz? Wie unterscheidet sich der Markenschutz von Dachmarken zu Produkt- oder Dienstleistungsmarken. Was gilt es bei Wort-, Bild-Marke oder Wort-Marke, Wort-Bild-Marke zu beachten. Wie starte ich oder bereite ich die Internationalisierung meines Markenschutzes vor, etc.
Hierbei ist es unerlässlich, die einschlägigen Register nach bereits bestehenden Markenrechten zu durchforsten, damit es nicht zu einer Markenrechtsverletzung kommt. Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung sowie unser rechtliches und technisches Know-how, um für Sie den bestmöglichen Schutz zu erreichen.
Unser Leistungsportfolio umfasst die übergreifende strategische Beratung zu Ihren potenziellen Schutzrechten sowie eine zielgerichtete Markenidentitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Auch die Schutzrechtsüberwachung Ihrer eingetragenen Marken zählt zu unserem Aufgabengebiet – eine Marke erfolgreich eingetragen zu haben bedeutet nämlich nicht, dass diese unangreifbar ist. Wir behalten im Auge, ob Dritte identische oder ähnliche Marken anmelden und legen bei Bedarf Eintragungswiderspruch ein. Sie haben selbst eine Berechtigungsanfrage oder gar eine Abmahnung erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre rechtlichen Optionen abwägen und gemeinsam mit Ihnen den optimalen Lösungsweg finden können.
Designschutz für Maschinenbau
Designschutz ist nicht ausschließlich für die kreativen Künste von Belang. Stattdessen kann er sich auch auf industrielle oder handwerkliche Erzeugnisse beziehen und kann daher selbstverständlich auch im Bereich Maschinenbau eine Rolle spielen. Beispielsweise kommt es nicht mehr ausschließlich auf die Funktion von Anlagen, Maschinen und Geräten an, sondern auch auf deren Äußeres – schließlich kann eine ansprechende oder womöglich sogar futuristische Optik auch Ausdruck für Innovation sein. Der richtige Designschutz sollte daher unbedingt einen festen Platz in Ihrer Schutzstrategie innehaben.
Wir überprüfen für Sie, ob Ihre Erfindung oder Idee aus dem Bereich Maschinenbau die Voraussetzungen für die Eintragung eines Designschutzes erfüllt. Falls ja, leiten wir die Anmeldung in die Wege und stellen dabei sicher, dass der Schutz hält, was er verspricht.
Ob Patent, Marken- oder Designschutz: Ihr Patentanwalt steht Ihnen für alle Fragen rund um den effektiven Schutz Ihres geistigen Eigentums zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell und persönlich von uns beraten!
Peter Strauß
Peter Strauß
Häufig gestellte Fragen zum Thema Patentanwalt für Maschinenbau
Welche Eigenschaften muss ein guter Patentanwalt für Maschinenbau mitbringen?
Die Welt des Maschinen- und Fahrzeugbaus ist ausgesprochen komplex und Prozesse und Abläufe für Laien nur schwer nachvollziehbar. Ihr Patentanwalt für Maschinenbau ist kein Laie, sondern bringt umfangreiches technisches Know-how mit, um Ihre Erfindung aus dem Bereich Maschinenbau zu verstehen und die damit verbundene Innovation erkennen und würdigen zu können. Natürlich muss ein guter Patentanwalt für Maschinenbau auch in rechtlicher Hinsicht versiert sein - Ihre Experten von Grommes und Strauß verbinden beides: patentrechtliche und technische Fachkenntnisse.
Warum sollte ich mich für einen Patentanwalt vor Ort entscheiden?
Um eine technische Innovation verstehen zu können, muss sie in der Regel vor Ort in Augenschein genommen werden. Außerdem ist der persönliche Austausch bei einer so komplexen Thematik wie dem Maschinenbau ausgesprochen wichtig. Natürlich nutzen wir auch die Möglichkeiten der modernen Technik, darunter Telefon- und Videokonferenzen; als Ihr Patentanwalt vor Ort stehen wir Ihnen jedoch auch jederzeit persönlich zur Verfügung. Nicht zuletzt können Abläufe auf diese Weise beschleunigt werden - und Zeit ist ein wichtiger Faktor bei der Patentanmeldung, denn womöglich arbeitet die Konkurrenz bereits an einer vergleichbaren Erfindung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit meine Patentanmeldung für Maschinenbau erfolgreich ist?
Um eine Erfindung patentieren zu können, muss diese neu, erfinderisch, technisch und gewerblich anwendbar sein. Insbesondere die Frage, ob es sich um eine neue Erfindung handelt, erfordert viel Recherche und nicht zuletzt tiefgreifende Fachkenntnisse. Wir stellen vor der Antragstellung sicher, dass Ihre Erfindung die Voraussetzungen des Patentamtes erfüllt und ebnen so den Weg zu einer erfolgreichen Patentanmeldung.
Muss ich für eine Patentanmeldung zwingend einen Patentanwalt für Maschinenbau mit ins Boot holen?
Die Anmeldung eines Patents ohne anwaltliche Unterstützung ist grundsätzlich möglich, allerdings auch sehr risikobehaftet. Bereits vor der Beantragung beim Patent- und Markenamt ist viel zu klären - beispielsweise, ob womöglich die Schutzrechte Dritter verletzt werden. Auch die Erstellung des Anmeldetextes ist anspruchsvoll und sollte von erfahrenen Experten durchgeführt werden, denn durch einen unvollständigen oder gar fehlerhaften Text sinken auch Ihre Erfolgsaussichten.
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Ein Gebrauchsmuster kann ausschließlich für gegenständliche Erfindungen eingetragen werden, jedoch nicht für Verfahren. Grundsätzlich gilt: Ein Gebrauchsmuster ist in der Regel schneller und günstiger zu erlangen als ein Patent. Das liegt vor allem daran, dass es sich beim Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt. Vor der Eintragung ins Gebrauchsmusterregister findet lediglich eine formelle Prüfung statt, was einen besonders zeitnahen Schutz ermöglicht.
Wie ist der Aufbau einer Patentanmeldung?
Eine Patentanmeldung besteht aus einem Beschreibungs- und einem Anspruchsteil. Während der Anspruchsteil erläutert, was genau geschützt werden soll, befasst sich der Beschreibungstext ausführlich mit Art und Funktionsweise der Erfindung. Angereichert wird der Text durch Anführungsbeispiele und Zeichnungen zur weiteren Veranschaulichung.
Die Anmeldung für mein Patent ist draußen - wie geht es nun weiter?
Es gibt verschiedene Szenarien, wie es nach der Patentanmeldung weitergeht. Kommt der zuständige Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Patentierung nicht erfüllt sind, wird das Verfahren nicht weitergeführt. Manchmal wird direkt ein Patent erteilt, der Regelfall ist jedoch, dass der Anmelder im Rahmen des Prüfungsverfahrens durchschnittlich zwei Prüfungsbescheide erhält, die zu beantworten sind. Wenn Sie Ihren Patentanwalt für Maschinenbau mit der Patentanmeldung beauftragen, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit dem Patentamt, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.